Umfragen haben ergeben, dass die meisten Menschen genaue Vorstellungen darüber haben, mit welchen krankheitsbedingten Beeinträchtigungen das Leben für sie noch lebenswert wäre und welche lebensverlängernden Maßnahmen sie zulassen möchten.

Hierbei stehen dann Fragen im Vordergrund wie:

"Mit welchen körperlichen oder geistigen Einschränkungen macht das Leben für mich noch Sinn?"

 

 "Wie will ich in akuten gesundheitlichen Krisen behandelt werden?"

"Welche medizinischen Maßnahmen (wie z.B. Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder Ernährung) will ich zulassen?"

 

"Wie sehr will ich von der Entscheidung anderer Menschen abhängig sein?"  

Trotzdem hat nur ein geringer Anteil von ihnen mit ihren Angehörigen darüber gesprochen oder eine Patientenverfügung erstellt. Gerade aber in lebensbedrohlichen Situationen kann der Mensch häufig nicht zu seinen persönlichen Wünschen befragt werden. Genau dann, wenn diese Informationen für die behandelnden Ärzte und Angehörigen besonders wichtig wären! 

Deshalb wollen wir gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig im Voraus überlegen, wie und in welchem Umfang Sie in dieser Situation medizinisch behandelt werden möchten.

Dazu hat der Gesetzgeber das sogenannte “Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)” geschaffen und in § 132g SGB V das Angebot einer “Gesundheitlichen Vorsorgeplanung” in Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe verankert. Damit kann den Bewohnern, ihren Angehörigen oder ggf. auch ihren gesetzlichen Betreuern eine Beratung zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung angeboten werden. Diese wird von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert und die Bewohner dieser Einrichtungen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Unsere von der DiV-BVP (Deutschsprachige interprofessionelle Vereinigung Behandlung im Voraus planen) zertifizierten Gesprächsbegleiter nehmen sich Zeit, Ihre persönlichen Behandlungswünsche für die letzte Lebensphase zu dokumentieren.

 

Was ist bei BVP mit Praecaveo anders?

Herkömmliche Patientenverfügungen spielen bei medizinischen Entscheidungen im Akutfall nur eine untergeordnete Rolle, da sie für die vorliegende Situation häufig nicht differenziert genug formuliert oder gerade nicht auffindbar sind. Also muss aus rechtlichen Gründen eine intensivmedizinische Behandlung durchgeführt werden, die möglicherweise in Art und Umfang dem Willen des Betroffenen nicht entspricht.

Durch BVP werden Ihre Behandlungswünsche im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung vorab bestimmt, eindeutig dokumentiert und sind gerade dann rechtlich bindend, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu äußern. Dabei sind die erarbeiteten Dokumente das Zwischenergebnis eines stetigen Gesprächsprozesses und werden regelmäßig bestätigt oder aktualisiert.

Neu ist ein standardisierter Notfallbogen, auf dem Ersthelfer anhand eines Ampelsystems sofort erkennen, ob und welche weiteren Maßnahmen Sie wünschen! Wir sorgen außerdem dafür, dass alle im Gesundheitssystem Beteiligten diese Information zu Ihrer persönlichen Einstellung im Notfall kennen. Dazu wird in unserem Landkreis ein Netzwerk mit allen Gesundheitspartnern gebildet.

Dieses umfasst: 

  • die Rettungsdienste

  • die umliegenden Krankenhäuser

  • Seniorenheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

  • Haus-, Fach- und Palliativärzte

  • den Palliativstützpunkt Hameln-Pyrmont mit seinen Kooperationspartnern