Mit § 132g SGB V definierte der bundesdeutsche Gesetzgeber erstmalig einen Rechtsanspruch auf eine fachlich qualifizierte Begleitung bei der gesundheitlichen Vorsorgeplanung und Formulierung einer Patientenverfügungvon GKV-versicherten Bewohnern und Bewohnerinnen von stationären Pflegeeinrichtungen (gem. § 43 SGB XI) und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (gem. § 75 SGB XII). Das 2009 in § 1901a, Abs. 1 BGB eingeführte Recht auf die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wurde zugunsten einer Bevölkerungsgruppe spezifiziert, die oftmals mit der Tragweite der zu treffenden Entscheidungen überfordert ist.

(Not)Ärzte, Sanitäter und Pflegefachkräftebefinden sich beim Eintreten einer Einwilligungsunfähigkeit häufig in einer unklaren Situation. Auch sind die in der Bevölkerung oft sehr geachteten, mit Hilfe eines Notars abgefassten Patientenverfügungen im Akutfall häufig medizinisch ungenau. Zudem führen die inhaltliche Varianz und Umfang von Patientenverfügungen im Akutfall viel zu häufig dazu, dass diese erst „später und in Ruhe“ beachtet und gelesen werden. Dann oft unter Hinzuziehung ratloser oder unsicherer Angehöriger. Zu einem Zeitpunkt, zu dem so vielleicht schon durch proaktives Handeln ungewollt gegen den verfügten Willen des Patienten verstoßen wurde.

BVP als Konzept setzt genau an diesen bekannten Schwachstellen an und gewährleistet so eine rechtssichere und vor allem medizinisch valide Lösung.

Dabei basiert der systembedingte Vorteil von BVP mit PRAECAVEO auf folgenden Säulen:

  • einem strukturierten Gesprächsprozess zwischen Patienten und einem /einer zertifizierten BVP-Gesprächsbegleiter(in)

  • einer medizinisch präzisen und rechtlich klar nachvollziehbaren, strukturierten Dokumentation, welche mittels eines standardisierten Ampelsystems insbesondere in der Notfallsituation durch Ärztlichen Notfallbogen (Äno) schnell zu erfassen ist

  • regional geschulten und in das Konzept eingebetteten Ärzten, Pflegekräften und Sanitätern

  • sowie als Besonderheit von PRAECAVEO Anbindungan eine etablierte Infrastruktur des Palliativversorgung (Palliativstützpunkt Hameln-Pyrmont: Spezialisierte ambulante Palliativen Versorgung (SAPV), inklusive einer Notfallhotline jederzeit erreichbaren Ärzten und Palliative Care-Fachkräften)

  

HEIMBETREIBER

Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen (gem. § 43 SGB XI) und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (gem. § 75 SGB XII) werden aufgefordert, ihren Bewohnern den Zugang zu BVP gemäß § 132g SGB V zu gewährleisten. 

Vor dem Hintergrund derzeitig angespannter Pflegesituationen in den Einrichtungen ist es für die meisten Betreibern jedoch kaum realistisch, eigene Mitarbeiter für den aufwändigen Qualifizierungs- und Zertifizierungspozess zum / zur BVP-Gesprächsbegleiter(in) sowie anschließend für die BVP-Gesprächsbegleitungen selbst abzustellen.

Hier kann PRAECAVEO als externer, von der DiV-BVP (Deutschsprachige interprofessionelle Vereinigung Behandlung im Voraus planen Advance Care Planning) zertifizierter Dienstleister der Einrichtungen, und in deren Auftrag

  • Beratungsgespräche mit den Bewohnern zur Erstellung einer Patientenverfügung gemäß § 132g SGB führen

  • die entsprechende Dokumentation erstellen und pflegen

  • die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung durchführen

PRAECAVEO setzt diesen entsprechenden Wunsch der gesetzlichen Krankenversicherungen um und entlastet die Einrichtungen bei allen entsprechenden Formalitäten.

 

ÄRZTE UND SANITÄTER 

PRAECAVEO versteht sich ganz im Sinne der „Gesundheitsregion Hameln-Pyrmont“ als Anbieter und Träger eines Gesamtkonzeptes in unserem Landkreis und wird die Ärzte und Sanitäter im Umgang mit BVP sowie über die Rechtsverbindlichkeit der entsprechenden Dokumentation schulen.

Nur als gesamtes Versorgungsnetzwerk, von den betreuenden Pflegekräften und Ärzten der Bewohner (oft auch unter Einbeziehung von Angehörigen und ggf. Betreuern) in den Wohnheimen bis hin zu den Rettungssanitätern und Notärzten kann eine Patientenverfügung ihre volle Wirkung entfalten und damit die Patientenautonomie gewährleisten.

„Behandlung im Voraus planen BVP“ mit PRAECAVEO ermöglicht genau dieses Ziel unter Einbeziehung aller Beteiligten.