Unser Leitbild:

Bei unserer Arbeit lassen wir uns mit unserem Selbstverständnis einer fachlich-professionellen Neutralität ausschließlich von den Werten der Patienten leiten und sind dabei selbstverständlich konfessionell wie weltanschaulich ungebunden. 

 

Über uns:

Es gibt kaum einen Moment im Leben, in dem das eigene Schicksal so sehr von den Handlungen Dritter abhängt wie in der Situation der Einwilligungsunfähigkeit. Wenn der Mensch aufgrund einer vorübergehenden, oder auch dauerhaften Erkrankung nicht mehr im ausreichenden Umfang für sich entscheiden kann. Beispielsweise, ob eine neue Behandlung begonnen, oder eine bisherige vorzeitig beendet werden soll.

Immer mehr Menschen sind sich dessen inzwischen bewusst und befassen sich zumindest gedanklich mit dem Thema „Patientenverfügung“. Doch sind wir ehrlich, wer denkt schon gern intensiver über Situationen nach, in denen man schwer krank, oder sogar sterbenskrank ist?

Viele verdrängen dieses Thema, wieder andere durchstöbern das Internet nach Textvorschlägen, die mal mehr, mal weniger gut zur eigenen Einstellung passen.

Oder sie wenden sich an einen Notar, der zwar die juristischen Besonderheiten überblicken, nicht jedoch die medizinischen Fragen beantworten kann. So werden häufig Verfügungen mit allgemeingültigen Formulierungen verfasst, die für die individuellen Krankheitssituationen nicht aussagekräftig genug sind. Hierdurch verbleibt ein Interpretationsspielraum und die endgültige Entscheidung bleibt dem medizinischen Personal oder den Angehörigen überlassen.

Enkelin mit alter Dame

Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem § 132g SGB V - zunächst für die gesetzlich krankenversicherten Bewohner stationärer Pflegeinrichtungen nach § 43 SGBXI und sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - die Möglichkeit einer Patientenverfügung geschaffen, die gemeinsam mit einer qualifizierten Vorsorgebegleiterin / Vorsorgebegleiter erstellt wird. Diese Verfügung ist dann im entscheidenden Moment sowohl aus juristischer, als auch aus medizinischer Sicht zuverlässig und aussagekräftig.

PRAECAVEO unterstützt die Patienten bereits vor dieser möglichen Situation, indem unsere Vorsorgebegleiter und Vorsorgebegleiterinnen sich Zeit nehmen, in mindestens zwei Gesprächen gemeinsam die persönliche Einstellung zu erfahren und eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen, die auch dem wahren Willen der Patienten entspricht und diesen zuverlässig wiedergibt.

Gewährleistet wird das durch das von PRAECAVEO verwendete „BVP - Behandlung im Voraus planen“, das im Falle der Einwilligungsunfähigkeit den Ärzten, Pflegern und Sanitätern den Willen der Patienten klar und strukturiert vermittelt. Dies ist übrigens auch eine große Entlastung für die Angehörigen, die nun sicher sein können, dass der zuvor verfasste Wille der Betroffenen richtig festgehalten wurde.

PRAECAVEO sorgt daher auch für die Schulung und Ausbildung der Ärzte, Pfleger und Sanitäter von BVP im Landkreis Hameln-Pyrmont.

Als aktiver und mitgestaltender Kooperationspartner der „Gesundheitsregion Hameln-Pyrmont“ ist PRAECAVEO von Beginn an involviert und gut innerhalb unseres Landkreises mit den wichtigen Akteuren (Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen sowie Rettungsdiensten) vernetzt.

Denn eine gute Patientenverfügung ist mehr, als nur ein Formular auszufüllen.